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Bei uns können Sie Ihre Medikamente – rezeptpflichtige und rezeptfreie – online vorbestellen. So sparen Sie Zeit und Geld: Bestellung einfach von zu Hause aus aufgeben und dann in Ihrer Apotheke abholen oder kostenfrei liefern lassen! 

Wir benachrichtigen Sie, sobald Ihre Arzneimittel abholbereit sind und bringen diese bei Bedarf auch zu Ihnen nach Hause oder ins Büro.

  • Bestellungen, die uns bis spätestens 16.00 Uhr erreichen, liegen noch am selben Tag ab 18.00 Uhr zur Abholung bereit.
  • Später ankommende Bestellungen können Sie am nächsten Arbeitstag ab 9.00 Uhr bei uns abholen.
  • Falls ein Artikel nicht lieferbar sein sollte, werden Sie von uns benachrichtigt.
  • Ihre Bestellung liegt ab Eingangsdatum zwei Wochen lang bei uns zur Abholung für Sie bereit.

Bitte beachten Sie, dass bei rezeptpflichtigen Bestellungen das Originalrezept bei der Abholung oder Lieferung nach Hause vorgelegt werden muss.

Medikamentenvorbestellung mit Rezept

Bitte füllen Sie das unten aufgeführte Formular nach bestem Wissen aus und senden Sie Ihre Vorbestellung direkt an uns.
Felder, die durch ein * gekennzeichnet sind, müssen von Ihnen ausgefüllt werden (Pflichtfeld).

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[1] aut idem
Durch den Vermerk „aut idem“ oder durch Freilassen des „aut idem“-Feldes auf Ihrem Rezept erlaubt der Arzt Ihrer Apotheke, Ihnen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abzugeben, das einen anderen Namen trägt. Diese Medikamente werden „Generika“ genannt und entsprechen in Qualität und Wirkungsweise exakt dem bisher gewohnten Präparat. Lediglich die Verpackung sieht anders aus und der Preis ist günstiger.Auf diese Weise erhalten Sie hochwertige Medikamente, die alle gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllen. Sollten Sie Fragen zur aut-idem-Regelung haben, können Sie sich gerne an uns wenden!

[2] Befreiung von Zuzahlungen
Für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder Krankengymnastik müssen Sie als Patient finanzielle Eigenleistungen erbringen – die sogenannten gesetzlichen Zuzahlungen. Doch es gibt eine Belastungsgrenze, damit niemand dadurch finanziell überfordert wird. Haben Sie diese Grenze erreicht, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Kalenderjahres befreien lassen. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Wenn diese Ihrem Antrag stattgegeben hat, legen Sie uns den Bescheid über die Befreiung von Zuzahlungen beim Einkauf von Medikamenten vor. Wenn Sie die Vorteile unserer kostenlosen Kundenkarte nutzen, speichern wir Ihre Zuzahlungsbefreiung in Ihren Kundendaten – Sie brauchen dann nur noch die Kundenkarte vorzulegen und wir wissen Bescheid. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben!